AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Theater und Philharmonie Essen
der Theater und Philharmonie Essen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Theater und Philharmonie Essen GmbH (TUP) und ihren Besuchern und sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen ihnen. Die Bedingungen gelten für den Erwerb von Eintrittskarten sowie den Theaterbesuch als vereinbart. Für Abonnements gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit in den Abonnementbedingungen der TUP keine speziellen Regelungen getroffen sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Veranstaltungen der TUP als auch für Kooperationsveranstaltungen mit Dritten. Für Gastveranstaltungen gelten die Bedingungen der Veranstalter beim Ticketerwerb, Veranstaltungsbesuch und der Ticketrückerstattung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im TicketCenter und an den Theaterkassen sowie im Spielzeitheft und auf der Homepage der TUP einzusehen.
2. Eintrittspreise
Die Eintrittspreise können dem jeweils gültigen Spielzeitheft und der Homepage der TUP entnommen werden. Für die Veranstaltungen der TUP gelten unterschiedliche Preiskategorien und Platzgruppen. Bei bestimmten Veranstaltungen (z.B. Gastspiele, Premieren, Sonderkonzerte, Gala-Vorstellungen etc.) gelten Sonderpreise. Die Eintrittspreiskategorien in den Häusern der TUP werden veranstaltungsbezogen individuell festgelegt. Bei Veranstaltungen Dritter in den Räumen der TUP werden die Eintrittspreise und Regularien des Vorverkaufs von dem jeweiligen Veranstalter festgelegt.
Die TUP haftet den Besuchern gegenüber nicht für Leistungen und Preise von Reiseveranstaltern oder anderen Kartenanbietern. Das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten durch Dritte in den Räumlichkeiten der TUP ist nicht erlaubt.
3. Ermäßigungen
Für Vorstellungen der TUP gelten die im jeweils gültigen Spielzeitheft und auf der Homepage der TUP veröffentlichten Ermäßigungen. Ermäßigungen können nicht miteinander kombiniert werden. Ermäßigungsberechtigungen sind beim Erwerb der Eintrittskarte nachzuweisen. Ermäßigt erworbene Eintrittskarten sind nur in Verbindung mit dem Nachweis der Ermäßigung gültig und sind dem Einlasspersonal auf Verlangen vorzulegen. Ohne den Nachweis der Ermäßigung ist der Differenzbetrag nachzuzahlen.
4. Einlass zu den Veranstaltungen
Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die Eintrittskarten der TUP, der angeschlossenen Vorverkaufsstellen und von Kooperationspartnern der TUP. Die Besucher haben Anspruch auf den auf der Eintrittskarte angegebenen Platz. Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals möglich. Dies gilt nicht für Vorstellungen mit freier Platzwahl. Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher mit Rücksicht auf die an_deren Gäste und die mitwirkenden Künstler nicht oder erst zu einem von der Theaterleitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z.B. Vorstellungs- oder Beifallspausen) in den Zuschauerraum eingelassen werden. Das Gleiche gilt, wenn Zuschauer während einer Aufführung den Zuschauerraum verlassen und zurückkehren möchten. Wenn Plätze aus technischen oder künstlerischen Gründen nicht zur Verfügung stehen, behält sich die TUP vor, Ersatzplätze zuzuweisen.
5. Kartenrückgabe
Bereits gekaufte Eintrittskarten werden grundsätzlich nicht storniert. Eine Auszahlung des Kartenwertes ist nicht möglich. Ein Umtausch ist bis drei Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung möglich. Die Vorverkaufsgebühr wird hierbei einbehalten. Besetzungsänderungen, veränderte Anfangszeiten und sonstige Änderungen des Veranstaltungsablaufs berechtigen grundsätzlich nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten und zur Erstattung des Eintrittsgeldes. Über Ausnahmen von diesem Grundsatz entscheidet die Theaterleitung. Vergebliche Aufwendungen der Besucher (Reisekosten u. Ä.) werden nicht ersetzt. Schadensersatzansprüche aufgrund nicht rechtzeitigen Erreichens der Vorstellung – gleich aus welchem Grunde – bestehen nicht. Entfällt eine Veranstaltung, bemüht sich die TUP einen Nachholtermin für die entfallene Veranstaltung zu finden. Entfällt die Veranstaltung ersatzlos, wird der bezahlte Kassenpreis erstattet.
Bei Vorstellungsabbruch in der ersten Vorstellungshälfte haben Besucher Anspruch auf Erstattung des bezahlten Kassenpreises. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes kann nur innerhalb von sechs Wochen nach der abgebrochenen oder ausgefallenen Vorstellung durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarte geltend gemacht werden. Muss die TUP aus unvorhergesehenen Gründen eine andere Vorstellung als die angekündigte spielen, werden die vorher gekauften Eintrittskarten umgetauscht oder erstattet.
Fällt eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen u. ä.) oder wegen eines Streiks aus, wird der Kassenpreis nicht erstattet.
6. Garderobe
Bei Abgabe der Garderobe erhält der Besucher eine Garderobenmarke. Die TUP übernimmt die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung für in der Garderobe abgegebene Gegenstände beschränkt sich auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zu einer Höchstsumme von € 500,00 pro Garderobenmarke. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die TUP übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände und Bargeld, die sich in den Gegenständen, die an der Garderobe abgegeben wurden, befinden. Die Abgabe und Aufbewahrung erfolgt in solchen Fällen auf eigene Gefahr des Besuchers. Die Rückgabe der Garderobe erfolgt gegen Vorlage der Garderobenmarke und ohne weiteren Nachweis der Berechtigung. Bei Verlust der Garderobenmarke informiert der Besucher unverzüglich das Garderobenpersonal. Bei schuldhaften Verzögerungen durch den Besucher haftet die TUP nicht für den Verlust der abgegebenen Gegenstände. Stellt der Besucher Beschädigungen an abgegebenen Garderobengegenständen fest, so ist das Garderobenpersonal unverzüglich darüber zu informieren. Die TUP haftet bei späteren Beanstandungen nicht für Beschädigungen. Bei Verlust der Garderobenmarke ersetzt der Besucher der TUP die im Rahmen der Ersatzbeschaffung angefallenen Kosten. Gegenstände jeder Art, die in den Räumen der TUP gefunden werden, müssen beim Personal der TUP oder anderen von der TUP beauftragten Personen abgegeben werden. Der Verlust von Gegenständen ist dem Personal der TUP oder anderen von der TUP beauftragten Personen unverzüglich mitzuteilen.
7. Bild- und/oder Tonaufnahmen
Fotografieren sowie Bild- und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführungen sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot von Bild- und Tonaufnahmen lösen Schadensersatzpflichten aus. Personen, die ohne Erlaubnis Fotoaufnahmen, Bild- und/oder Tonaufnahmen von Aufführungen machen, dürfen von der TUP oder von ihr beauftragten Personen unverzüglich des Hauses verwiesen werden. Es besteht im Fall der Verweisung aus dem Hause wegen unzulässiger Aufnahmen kein Anspruch auf Schadensersatz seitens der verwiesenen Person hinsichtlich des Eintrittsgeldes oder anderer Kosten im Zusammenhang mit der Vorstellung. Die TUP behält sich das Recht vor, Bild- und Tonträger mit unzulässigen Aufnahmen zu konfiszieren und die betreffenden Aufnahmen darauf zu löschen. Die TUP gibt die entsprechenden Bild- und Tonträger anschließend an die Person zurück, von der sie konfisziert wurden. Es besteht im Fall der Konfiszierung von Film- und Tonträgern wegen unerlaubter Aufnahmen und Löschung der entsprechenden Aufnahmen kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Beschädigung anderer auf dem Bild- oder Tonträger befindlichen Aufnahmen. Die TUP behält sich das Recht vor, Veranstaltungen zu fotografieren oder aufzuzeichnen. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, TV) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden dürfen.
8. Haftung
Die Haftung der TUP für Schäden, die Besucher in den Räumen der TUP durch ein Verhalten der Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen der TUP erleiden, ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
9. Hausrecht
Die TUP übt in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus und ist bei Störungen berechtigt, Störer des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen bzw. andere geeignete Maßnahmen im Rahmen des Hausrechtes zu ergreifen. Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müssen die Besucher das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Die Anweisungen des TUP-Personals oder anderer Personen, die von der TUP beauftragt sind, sind in diesen Fällen unbedingt zu befolgen. Jedwede kommerzielle Tätigkeit in den Räumen der TUP bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der TUP.
10. Datenschutz
Die TUP ist berechtigt, die durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Eintrittskarten bekannten personenbezogenen Daten für interne Zwecke zu speichern.
11. Sonstiges
Für Angaben auf Plakaten und in den Publikationen der TUP wird keine Gewähr übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.
12. Inkrafttreten
Stand: 12.04.2024
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Theater und Philharmonie Essen GmbH (TUP) und ihren Besuchern und sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen ihnen. Die Bedingungen gelten für den Erwerb von Eintrittskarten sowie den Theaterbesuch als vereinbart. Für Abonnements gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit in den Abonnementbedingungen der TUP keine speziellen Regelungen getroffen sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Veranstaltungen der TUP als auch für Kooperationsveranstaltungen mit Dritten. Für Gastveranstaltungen gelten die Bedingungen der Veranstalter beim Ticketerwerb, Veranstaltungsbesuch und der Ticketrückerstattung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im TicketCenter und an den Theaterkassen sowie im Spielzeitheft und auf der Homepage der TUP einzusehen.
2. Eintrittspreise
Die Eintrittspreise können dem jeweils gültigen Spielzeitheft und der Homepage der TUP entnommen werden. Für die Veranstaltungen der TUP gelten unterschiedliche Preiskategorien und Platzgruppen. Bei bestimmten Veranstaltungen (z.B. Gastspiele, Premieren, Sonderkonzerte, Gala-Vorstellungen etc.) gelten Sonderpreise. Die Eintrittspreiskategorien in den Häusern der TUP werden veranstaltungsbezogen individuell festgelegt. Bei Veranstaltungen Dritter in den Räumen der TUP werden die Eintrittspreise und Regularien des Vorverkaufs von dem jeweiligen Veranstalter festgelegt.
Die TUP haftet den Besuchern gegenüber nicht für Leistungen und Preise von Reiseveranstaltern oder anderen Kartenanbietern. Das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten durch Dritte in den Räumlichkeiten der TUP ist nicht erlaubt.
3. Ermäßigungen
Für Vorstellungen der TUP gelten die im jeweils gültigen Spielzeitheft und auf der Homepage der TUP veröffentlichten Ermäßigungen. Ermäßigungen können nicht miteinander kombiniert werden. Ermäßigungsberechtigungen sind beim Erwerb der Eintrittskarte nachzuweisen. Ermäßigt erworbene Eintrittskarten sind nur in Verbindung mit dem Nachweis der Ermäßigung gültig und sind dem Einlasspersonal auf Verlangen vorzulegen. Ohne den Nachweis der Ermäßigung ist der Differenzbetrag nachzuzahlen.
4. Einlass zu den Veranstaltungen
Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die Eintrittskarten der TUP, der angeschlossenen Vorverkaufsstellen und von Kooperationspartnern der TUP. Die Besucher haben Anspruch auf den auf der Eintrittskarte angegebenen Platz. Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals möglich. Dies gilt nicht für Vorstellungen mit freier Platzwahl. Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher mit Rücksicht auf die an_deren Gäste und die mitwirkenden Künstler nicht oder erst zu einem von der Theaterleitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z.B. Vorstellungs- oder Beifallspausen) in den Zuschauerraum eingelassen werden. Das Gleiche gilt, wenn Zuschauer während einer Aufführung den Zuschauerraum verlassen und zurückkehren möchten. Wenn Plätze aus technischen oder künstlerischen Gründen nicht zur Verfügung stehen, behält sich die TUP vor, Ersatzplätze zuzuweisen.
5. Kartenrückgabe
Bereits gekaufte Eintrittskarten werden grundsätzlich nicht storniert. Eine Auszahlung des Kartenwertes ist nicht möglich. Ein Umtausch ist bis drei Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung möglich. Die Vorverkaufsgebühr wird hierbei einbehalten. Besetzungsänderungen, veränderte Anfangszeiten und sonstige Änderungen des Veranstaltungsablaufs berechtigen grundsätzlich nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten und zur Erstattung des Eintrittsgeldes. Über Ausnahmen von diesem Grundsatz entscheidet die Theaterleitung. Vergebliche Aufwendungen der Besucher (Reisekosten u. Ä.) werden nicht ersetzt. Schadensersatzansprüche aufgrund nicht rechtzeitigen Erreichens der Vorstellung – gleich aus welchem Grunde – bestehen nicht. Entfällt eine Veranstaltung, bemüht sich die TUP einen Nachholtermin für die entfallene Veranstaltung zu finden. Entfällt die Veranstaltung ersatzlos, wird der bezahlte Kassenpreis erstattet.
Bei Vorstellungsabbruch in der ersten Vorstellungshälfte haben Besucher Anspruch auf Erstattung des bezahlten Kassenpreises. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes kann nur innerhalb von sechs Wochen nach der abgebrochenen oder ausgefallenen Vorstellung durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarte geltend gemacht werden. Muss die TUP aus unvorhergesehenen Gründen eine andere Vorstellung als die angekündigte spielen, werden die vorher gekauften Eintrittskarten umgetauscht oder erstattet.
Fällt eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen u. ä.) oder wegen eines Streiks aus, wird der Kassenpreis nicht erstattet.
6. Garderobe
Bei Abgabe der Garderobe erhält der Besucher eine Garderobenmarke. Die TUP übernimmt die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung für in der Garderobe abgegebene Gegenstände beschränkt sich auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zu einer Höchstsumme von € 500,00 pro Garderobenmarke. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die TUP übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände und Bargeld, die sich in den Gegenständen, die an der Garderobe abgegeben wurden, befinden. Die Abgabe und Aufbewahrung erfolgt in solchen Fällen auf eigene Gefahr des Besuchers. Die Rückgabe der Garderobe erfolgt gegen Vorlage der Garderobenmarke und ohne weiteren Nachweis der Berechtigung. Bei Verlust der Garderobenmarke informiert der Besucher unverzüglich das Garderobenpersonal. Bei schuldhaften Verzögerungen durch den Besucher haftet die TUP nicht für den Verlust der abgegebenen Gegenstände. Stellt der Besucher Beschädigungen an abgegebenen Garderobengegenständen fest, so ist das Garderobenpersonal unverzüglich darüber zu informieren. Die TUP haftet bei späteren Beanstandungen nicht für Beschädigungen. Bei Verlust der Garderobenmarke ersetzt der Besucher der TUP die im Rahmen der Ersatzbeschaffung angefallenen Kosten. Gegenstände jeder Art, die in den Räumen der TUP gefunden werden, müssen beim Personal der TUP oder anderen von der TUP beauftragten Personen abgegeben werden. Der Verlust von Gegenständen ist dem Personal der TUP oder anderen von der TUP beauftragten Personen unverzüglich mitzuteilen.
7. Bild- und/oder Tonaufnahmen
Fotografieren sowie Bild- und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführungen sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot von Bild- und Tonaufnahmen lösen Schadensersatzpflichten aus. Personen, die ohne Erlaubnis Fotoaufnahmen, Bild- und/oder Tonaufnahmen von Aufführungen machen, dürfen von der TUP oder von ihr beauftragten Personen unverzüglich des Hauses verwiesen werden. Es besteht im Fall der Verweisung aus dem Hause wegen unzulässiger Aufnahmen kein Anspruch auf Schadensersatz seitens der verwiesenen Person hinsichtlich des Eintrittsgeldes oder anderer Kosten im Zusammenhang mit der Vorstellung. Die TUP behält sich das Recht vor, Bild- und Tonträger mit unzulässigen Aufnahmen zu konfiszieren und die betreffenden Aufnahmen darauf zu löschen. Die TUP gibt die entsprechenden Bild- und Tonträger anschließend an die Person zurück, von der sie konfisziert wurden. Es besteht im Fall der Konfiszierung von Film- und Tonträgern wegen unerlaubter Aufnahmen und Löschung der entsprechenden Aufnahmen kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Beschädigung anderer auf dem Bild- oder Tonträger befindlichen Aufnahmen. Die TUP behält sich das Recht vor, Veranstaltungen zu fotografieren oder aufzuzeichnen. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, TV) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden dürfen.
8. Haftung
Die Haftung der TUP für Schäden, die Besucher in den Räumen der TUP durch ein Verhalten der Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen der TUP erleiden, ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
9. Hausrecht
Die TUP übt in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus und ist bei Störungen berechtigt, Störer des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen bzw. andere geeignete Maßnahmen im Rahmen des Hausrechtes zu ergreifen. Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müssen die Besucher das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Die Anweisungen des TUP-Personals oder anderer Personen, die von der TUP beauftragt sind, sind in diesen Fällen unbedingt zu befolgen. Jedwede kommerzielle Tätigkeit in den Räumen der TUP bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der TUP.
10. Datenschutz
Die TUP ist berechtigt, die durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Eintrittskarten bekannten personenbezogenen Daten für interne Zwecke zu speichern.
11. Sonstiges
Für Angaben auf Plakaten und in den Publikationen der TUP wird keine Gewähr übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.
12. Inkrafttreten
Stand: 12.04.2024